Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Senobox GmbH , Beim Eichhofe 4, 21244 Buchholz i.d. Nordheide(„Senobox“)
Pflegehilfsmittel (AGB´s)
1. Anwendungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zwischen Senobox und dem Kunden.
1.2. Individuelle Vertragsabreden zwischen dem Senobox und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Senobox liefert monatlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel an den Kunden gegen Zahlung einer Vergütung. Senobox stellt im Auftrag des Kunden den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und rechnet mit dieser direkt ab.
2.2. Der Kunde tritt seinen Anspruch auf Kostenübernahme gegen die Pflegekasse an Senobox ab. Sofern Senobox einen bestehenden Lieferanten ersetzt, ist der Kunde verpflichtet, Senobox als neuen Lieferanten bei der Pflegekasse anzumelden.
3. Vertragsschluss
3.1. Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er die zu liefernden Pflegehilfsmittel auswählt und ein unterschriebenes Bestellformular an Senobox übermittelt. Die Übermittlung kann auch elektronisch erfolgen.
3.2. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Senobox kommt mit Bestätigung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse zustande. In diesem Fall wird Senobox dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermitteln.
3.3. Sofern der Vertragsschluss im Fernabsatz erfolgt, hat der Kunde grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
4. Lieferung
4.1. Der Kunde ist berechtigt, die bei Vertragsschluss getroffene Auswahl der zu liefernden Pflegemittel zu ändern. Eine Änderung wird nur dann wirksam, wenn diese Senobox spätestens vierzehn (14) Tage vor der nächsten Lieferung mitgeteilt wird.
4.2. Die Lieferung erfolgt zur vereinbarten Lieferzeit an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder alternativ an einen Empfangsbevollmächtigten. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, so trägt der Kunde die entstehenden Zusatzkosten für eine erneuten Anlieferung. Kann die vereinbarte Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt von Senobox nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum.
4.3. Senobox behält sich das Recht vor, im Falle mangelnder Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass Senobox rechtzeitig Ware bei Vorlieferanten bestellt und die mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der zu liefernden Pflegehilfsmittel wird Senobox den Kunden unverzüglich informieren.
5. Preise und Zahlung
5.1. Die Preise entsprechen den vorgesehenen Sätzen der Pflegekasse und beinhalten die Lieferkosten. Die Gesamtkosten für die zu liefernden Pflegehilfsmittel überschreiten nicht den erstattungsfähigen monatlichen Gesamtbetrag.
5.2. Bei einer Erhöhung der Sätze der Pflegekasse ist Senobox berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen.
6. Mängelrechte
6.1. Der Kunde hat die gesetzlichen Mängelrechte, wenn die gelieferten Pflegehilfsmittel bei Lieferung einen Mangel aufweisen. Senobox gewährt neben den gesetzlichen Mängelrechten kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht und übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
6.2. Im Falle eines Mangels kann der Kunde zunächst nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Senobox kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert Senobox zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Ware, so kann Senobox vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Ware verlangen.
6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen.
7. Schadensersatz
7.1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Ersatz von Personen- und Sachschäden.
7.2. Entsteht dem Kunden durch die vorschriftsmäßige Anwendung eines mangelhaften Pflegehilfsmittels ein Schaden, so haftet Senobox nur, wenn Senobox diesen Mangel fahrlässig nicht erkannt hat. Der Kunde haftet für eigenes Mitverschulden bei der Entstehung eines Schadens sowie für das Mitverschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Pflegekräfte.
8. Datenschutz
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, Senobox die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Abrechnung mit der Pflegekasse bereitzustellen.
8.2. Senobox verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur unter Einhaltung der Datenschutzgesetze zu verwenden.
9. Vertragslaufzeit
9.1. Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
9.2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Alternative Streitbeilegung
10.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
10.2. Senobox ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
11. Links und Inhalte
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Stand: Dezember 2023