Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Senobox GmbH , Beim Eichhofe 4, 21244 Buchholz i.d. Nordheide(„Senobox“)

 

Pflegehilfsmittel (AGB´s)

 

1. Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Pflegehilfsmitteln zwischen Senobox und dem Kunden.

1.2. Individuelle Vertragsabreden zwischen dem Senobox und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Senobox liefert monatlich erstattungsfähige Pflegehilfsmittel an den Kunden gegen Zahlung einer Vergütung. Senobox stellt im Auftrag des Kunden den Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse und rechnet mit dieser direkt ab.

2.2. Der Kunde tritt seinen Anspruch auf Kostenübernahme gegen die Pflegekasse an Senobox ab. Sofern Senobox einen bestehenden Lieferanten ersetzt, ist der Kunde verpflichtet, Senobox als neuen Lieferanten bei der Pflegekasse anzumelden.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er die zu liefernden Pflegehilfsmittel auswählt und ein unterschriebenes Bestellformular an Senobox übermittelt. Die Übermittlung kann auch elektronisch erfolgen.

3.2. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Senobox kommt mit Bestätigung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse zustande. In diesem Fall wird Senobox dem Kunden eine Auftragsbestätigung übermitteln.

3.3. Sofern der Vertragsschluss im Fernabsatz erfolgt, hat der Kunde grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

4. Lieferung

4.1. Der Kunde ist berechtigt, die bei Vertragsschluss getroffene Auswahl der zu liefernden Pflegemittel zu ändern. Eine Änderung wird nur dann wirksam, wenn diese Senobox spätestens vierzehn (14) Tage vor der nächsten Lieferung mitgeteilt wird.

4.2. Die Lieferung erfolgt zur vereinbarten Lieferzeit an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift oder alternativ an einen Empfangsbevollmächtigten. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht zugestellt werden, so trägt der Kunde die entstehenden Zusatzkosten für eine erneuten Anlieferung. Kann die vereinbarte Lieferzeit aufgrund höherer Gewalt von Senobox nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum.

4.3. Senobox behält sich das Recht vor, im Falle mangelnder Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass Senobox rechtzeitig Ware bei Vorlieferanten bestellt und die mangelnde Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der zu liefernden Pflegehilfsmittel wird Senobox den Kunden unverzüglich informieren.

5. Preise und Zahlung

5.1. Die Preise entsprechen den vorgesehenen Sätzen der Pflegekasse und beinhalten die Lieferkosten. Die Gesamtkosten für die zu liefernden Pflegehilfsmittel überschreiten nicht den erstattungsfähigen monatlichen Gesamtbetrag.

5.2. Bei einer Erhöhung der Sätze der Pflegekasse ist Senobox berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen.

6. Mängelrechte

6.1. Der Kunde hat die gesetzlichen Mängelrechte, wenn die gelieferten Pflegehilfsmittel bei Lieferung einen Mangel aufweisen. Senobox gewährt neben den gesetzlichen Mängelrechten kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht und übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

6.2. Im Falle eines Mangels kann der Kunde zunächst nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangen. Senobox kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Liefert Senobox zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Ware, so kann Senobox vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Ware verlangen.

6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz verlangen.

7. Schadensersatz

7.1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Ersatz von Personen- und Sachschäden.

7.2. Entsteht dem Kunden durch die vorschriftsmäßige Anwendung eines mangelhaften Pflegehilfsmittels ein Schaden, so haftet Senobox nur, wenn Senobox diesen Mangel fahrlässig nicht erkannt hat. Der Kunde haftet für eigenes Mitverschulden bei der Entstehung eines Schadens sowie für das Mitverschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Pflegekräfte.

8. Datenschutz

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, Senobox die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Abrechnung mit der Pflegekasse bereitzustellen.

8.2. Senobox verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur unter Einhaltung der Datenschutzgesetze zu verwenden.

9. Vertragslaufzeit

9.1. Verträge werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

9.2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Alternative Streitbeilegung

10.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2. Senobox ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

11. Links und Inhalte

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Hausnotruf AGB´s

 

Der Geschäftsbeziehung zwischen der

Die Senobox GmbH, ansässig Beim Eichhofe 4, 24244 Buchholz in der Nordheide, erreichbar unter der Telefonnummer 04105 149 749 0 und eingetragen beim Registergericht Tostedt unter der Nummer HRB 210221, wird vertreten durch André Weise & Jan Moritz Dieck, mit USt-ID DE345096157. Im Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleistung gelten für die Senobox GmbH und den Kunden (nachfolgend: Teilnehmer) zusätzlich zu dem individuell abgeschlossenen Vertrag diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

SENOBOX behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgrund von Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsänderungen oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse zu modifizieren. Die modifizierte Fassung der AGB wird in der Regel digital in Textform dem Teilnehmer zugestellt und wird vier Wochen nach Zugang beim Teilnehmer Vertragsbestandteil. Falls der Teilnehmer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, seinen Vertrag mit SENOBOX innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die Frist für das Sonderkündigungsrecht beginnt mit dem Tag, an dem der Teilnehmer die modifizierte Fassung der AGB erhält, wozu SENOBOX den Teilnehmer gesondert hinweisen wird. Sofern die Änderungen ausschließlich der Erweiterung des aufgeführten Leistungsspektrums oder andere geringfügige Anpassungen betreffen, die weder den Vertragsgegenstand noch die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien beeinträchtigen, besteht weder eine Verpflichtung für SENOBOX zur Zusendung der geänderten AGB noch ein Sonderkündigungsrecht.

1. Dienstleistungsumfang

Bereitstellung eines Notruf-Services unter Verwendung von von SENOBOX zur Verfügung gestellter Hardware (Geräte) sowie Bereitstellung eines Notruf-Services durch die Nutzung anderer Hardware (Geräte) seitens des Teilnehmers und Vermittlung/Bereitstellung von Leistungen Dritter.

2. Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Kunden von SENOBOX (nachfolgend: Teilnehmer), sofern die entsprechenden Leistungen vom Teilnehmer bei SENOBOX in Anspruch genommen wurden. SENOBOX erbringt für Teilnehmer dieser Dienste die folgenden Service-Leistungen, die individuell vertraglich vereinbart wurden.

2.1. Notruf-Service unter Verwendung von von SENOBOX zur Verfügung gestellter Hardware (Geräte)

2.2.Entwicklung eines individuellen Notfallplans, der Rettungskräften im Ernstfall Informationen zu Vorerkrankungen und Medikation bereitstellt, um eine rasche und maßgeschneiderte Erstversorgung zu ermöglichen.

2.3. Bereitstellung einer rund um die Uhr verfügbaren Notrufzentrale, die über die zur Verfügung gestellte Hardware kontaktiert werden kann.

2.4. Anbieten eines Hintergrunddienstes mit hinterlegten Schlüsseln. Dieser Dienst umfasst insbesondere die Organisation und Abwicklung von Hilfeleistungen für SENOBOX-Teilnehmer in nicht-medizinischen Notfällen sowie die zugehörige Schlüsselhinterlegung. Die spezifischen Unterstützungsleistungen bei nicht-medizinischen Notfällen werden dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Buchung detailliert in einer separaten Produktbeschreibung erläutert

2.5. Bereitstellung geeigneter Hardware (einschließlich aller von SENOBOX bereitgestellten Geräte und Materialien) für die Erbringung der entsprechenden Dienstleistung, um jederzeit einen Notruf tätigen zu können. Die von SENOBOX bereitgestellte Hardware ist mit einer Euro-SIM-Karte ausgestattet, wodurch weder ein Festnetzanschluss noch ein zusätzlicher Mobilfunkvertrag für den Notruf erforderlich ist.

2.6. Wenn der Teilnehmer das Notrufsystem von SENOBOX nutzt, werden die in der Hardware gespeicherten Telefonnummern in der vordefinierten Reihenfolge angerufen. Sofern die 24-Stunden-Notrufzentrale vom Teilnehmer gebucht wurde, wird sie als erste Nummer im Notrufsystem programmiert und ist somit die erste, die angewählt wird.
Der Notruf-Service ist nur dann funktionsfähig, wenn der Teilnehmer eine erforderliche Kommunikationsverbindung für die Hardware hergestellt hat, beispielsweise über Mobilfunk, WLAN, LAN usw.

2.7 SENOBOX sendet dem Teilnehmer eine Kurzanleitung zur Bedienung der bereitgestellten Hardware. Darüber hinaus steht eine aus dem Internet herunterladbare vollständige Bedienungsanleitung zur Verfügung. Bei Bedarf wird der Teilnehmer durch ein telefonisches Einrichtungsgespräch in die Handhabung der Hardware eingewiesen. Die bereitgestellte Hardware kann entweder durch den Teilnehmer selbst mithilfe der von SENOBOX bereitgestellten Software personalisiert werden oder durch den SENOBOX-Support nach entsprechender Beauftragung durch den Teilnehmer eingerichtet werden. Mit der erfolgreichen Benachrichtigung des Teilnehmers bei der ersten je nach gewählter Konfiguration hat SENOBOX seine vertraglichen Pflichten in diesem Zusammenhang erfüllt.

2.8. Die Umsetzung von Notfallmaßnahmen ist nicht Teil des Vertrags. Der Leistungsumfang beschränkt sich auf die Weiterleitung des Notrufs und, sofern eine 24-Stunden-Notrufzentrale Vertragsbestandteil ist, auf die Initiation geeigneter Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.

2.9. SENOBOX kann befugt sein, Dritte mit der Durchführung von Teilen oder dem gesamten Leistungsumfang zu beauftragen.

2.10. Die monatliche Gebühr des Teilnehmers umfasst sämtliche Kommunikationsgebühren für Notrufsysteme, die innerhalb der EU durchgeführt werden, einschließlich ausgehender Telefonate. Zusätzliche Kommunikationsgebühren, die über diesen Rahmen hinausgehen oder den üblichen/standardmäßigen Verbrauch überschreiten, sind vom Teilnehmer zu tragen.

2.11. Der Teilnehmer muss einen betriebsfertigen Stromanschluss mit einer Spannung von 230 V für die Installation und den Betrieb der Hardware bereitstellen. Das Notrufsystem sollte idealerweise an einem zentralen Ort im Wohnbereich des Teilnehmers an die Stromversorgung angeschlossen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass eine stabile Kommunikationsverbindung für die erforderliche Hardware (z. B. Mobilfunk, WLAN, LAN, etc.) gewährleistet ist

2.12. Der Nutzer darf keinesfalls die in die Hardware von SENOBOX eingelegte SIM-Karte entfernen, da dies dazu führen würde, dass die einwandfreie Funktion des Notrufsystems nicht gewährleistet ist.

2.13. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, das Notrufsystem bei der Inbetriebnahme sowie einmal monatlich durch einen Testnotruf zu überprüfen, um die ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Eventuelle Störungen sind dem Anbieter, SENOBOX, umgehend zu melden.

2.14. Es obliegt dem Teilnehmer, den Hintergrunddienst ausschließlich für Hilfeleistungen in nicht-medizinischen Notfällen gemäß Abschnitt 2.4 zu verwenden. Sollte der Teilnehmer Hilfe anfordern, obwohl objektiv keine Notwendigkeit für die Inanspruchnahme des Hintergrunddienstes besteht, wird dies als unsachgemäße Nutzung betrachtet.

2.15. Der Teilnehmer hat die Pflicht, gemäß Abschnitt 2.7 für die Konfiguration des Notrufsystems zu sorgen, sofern er sich nicht für die Anbindung an eine Notrufzentrale entscheidet und/oder die Hardware nicht bereits von SENOBOX vorkonfiguriert wurde.

2.16. Es ist erforderlich, dass der Teilnehmer SENOBOX umgehend über jegliche Änderungen seiner Kontaktdaten, Adresse oder inhaltlichen Anpassungen im Notfallplan informiert. Eine Mitteilung in Textform, beispielsweise per E-Mail, genügt.

2.17. Die bereitgestellte Hardware bleibt Eigentum von SENOBOX und geht nicht auf den Teilnehmer über. Der Teilnehmer ist nicht befugt, Dritten den Besitz oder andere Rechte an der Hardware zu übertragen. Untervermietung und gewerbliche Nutzung sind untersagt. Die Hardware ist gemäß den Anweisungen und Gebrauchsanweisungen schonend zu behandeln. Jegliche Änderungen und Manipulationen an der Hardware sind untersagt. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung auch für sämtliche andere Nutzer der Hardware.

2.18. Etwaige Störungen, vermutete Defekte oder andere Mängel an der Hardware sind vom Teilnehmer unverzüglich an SENOBOX zu melden. Die Übermittlung in Textform, beispielsweise per E-Mail, ist ausreichend. Der Teilnehmer darf keinesfalls eigenmächtig einen Reparaturauftrag erteilen, sondern sollte dies vorher mit SENOBOX absprechen. Alle Reparaturen werden ausschließlich von SENOBOX veranlasst. Bei Reparaturen, Wartungen oder dem Austausch von Hardware strebt SENOBOX eine zügige Abwicklung an. Die Installation von Ersatzhardware sowie gegebenenfalls erforderliche Reparaturen oder Wartungen werden entweder durch SENOBOX selbst oder durch beauftragte Dritte durchgeführt. Kosten, die durch vom Teilnehmer verursachte Schäden entstehen, gehen zu dessen Lasten, einschließlich Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffungskosten.

2.19.  Am Ende des Vertragszeitraums ist der Teilnehmer verpflichtet, die Hardware unverzüglich und auf eigene Kosten in vollständigem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Dies bezieht sich auch auf die Hardware, die dem Teilnehmer als Ersatz bereitgestellt wurde.

2.20. Falls die von SENOBOX bereitgestellte Hardware nicht gemäß Abschnitt 2.18 zurückgegeben wird, behält sich SENOBOX das Recht vor, die vereinbarte monatliche Vergütung für die Dauer der Nichtrückgabe der Hardware zu berechnen (vgl. § 546a BGB)

2.21. Wenn die Hardware trotz Aufforderung und einer angemessenen Fristsetzung nicht zurückgegeben wird, behält sich SENOBOX das Recht vor, den Wert der Hardware zurückzufordern. Dieser Wert entspricht dem, der entstehen würde, wenn der Teilnehmer eine neue Hardware bestellen würde (Ersatzwert).

2.22. Der Teilnehmer hat das Recht, nachzuweisen, dass SENOBOX nicht berechtigt ist, den Ersatzwert zu verlangen. Falls dieser Nachweis erbracht wird, entfällt die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung des Ersatzwerts.

2.23. Der Notruf-Service ist nur in Betrieb, wenn der Teilnehmer über die erforderliche Kommunikationsverbindung für die Software verfügt, beispielsweise Mobilfunk, WLAN, LAN, usw.

2.24. Die Umsetzung von Notfallmaßnahmen ist nicht Teil des Vertrags. Unsere Leistungen erstrecken sich ausschließlich auf die Übermittlung des Notrufs. Falls eine 24-Stunden-Notrufzentrale Vertragsbestandteil ist, beinhaltet der Leistungsumfang auch die Initiierung passender Notfallmaßnahmen durch die Notrufzentrale.

2.25. SENOBOX hat das Recht, externe Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder dem gesamten Leistungsspektrum zu beauftragen.

2.26. Die Kosten für die Kommunikation aller Notrufsysteme, beispielsweise durch abgehende Telefonate, sind vom Teilnehmer zu übernehmen.

2.27. SENOBOX vermittelt auf Grundlage der individuellen Vereinbarung mit dem Teilnehmer verschiedene Dienstleistungen, die dazu dienen, das Leben des Teilnehmers zu erleichtern. Dies kann unter anderem die Bereitstellung von Pflegeboxen, den barrierefreien Umbau des Badezimmers, die Installation eines Treppenlifts oder das Angebot von Bereitschaftshelfern umfassen. Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen agiert SENOBOX lediglich als Vermittler und übernimmt daher keine Verantwortung für die Erfüllung der zwischen dem Dienstleister oder Werkunternehmer und dem Teilnehmer vereinbarten Leistung.

2.28. Im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die Strom- und Telefonkosten und Kosten des Telefon-, Mobilfunk- und Internetanschlusses die vom Teilnehmer selbst beauftragt wurden, Reparatur- oder Ersatz¬lieferungskosten bei selbstverschuldeten Schäden, Kosten für die Beseitigung vom Teilnehmer zu verantwortenden Störungen an der überlassenen Hardware, Kosten für die Hardwareabholung/-rücksendung und Grundreinigung sowie ggf. Rückbau von Anschluss¬leitungen nach Beendigung des Vertrages. Ebenfalls im Nutzungsentgelt nicht enthalten sind die aus der Alarmierung resultierenden Kosten für eingeleitete Soforthelfereinsätze oder Einsätze von Angehörigen bzw. anderen Personen/Stellen, an die der Notruf weitergeleitet wurde.

3. Teilnehmerdaten

3.1Bei Abschluss des Vertrages gibt der Teilnehmer gegenüber SENOBOX die notwendigen Informationen für die vertraglichen Leistungen an. Ohne diese Angaben ist es SENOBOX oder Dritten nicht möglich oder nicht in angemessener Weise möglich, die Leistungen aus diesem Vertrag zu erbringen. Eventuelle Änderungen oder Ergänzungen der Daten werden SENOBOX umgehend mitgeteilt.

3.1. Der Teilnehmer stimmt zu, dass seine persönlichen und medizinischen Daten sowie die Daten der von ihm angegebenen Personen oder Stellen, die zu benachrichtigen sind, gemäß den aktuellen Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses gespeichert und für die Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden dürfen.

3.2. Je nach den im Vertrag festgelegten Leistungen werden die Namen, Adressen und Telefonnummern der Personen erfasst, die im Notfall alarmiert oder denen Daten weitergegeben werden sollen. Falls der Teilnehmer Daten Dritter, wie beispielsweise von Angehörigen oder behandelnden Ärzten, bei SENOBOX hinterlegt, versichert er bei der Übermittlung, dass er zuvor die Zustimmung der betreffenden Person eingeholt hat

3.3. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die von ihm für die vertragliche Leistung gemachten Angaben zu überprüfen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der angegebenen privaten Kontakte sowie deren Telefon-/Mobiltelefonnummer, Schlüssel und Anfahrtszeiten. Es wird empfohlen, eine ausreichende Anzahl an Kontaktpersonen mit angemessener Anfahrtszeit bereitzustellen. SENOBOX betont nachdrücklich, dass im Notfall (Alarme ohne Sprachkontakt, Stürze, etc.) eine Türöffnung durch die angeforderten Rettungskräfte zu veranlassen ist, falls SENOBOX über keine verfügbaren Kontaktpersonen verfügt. Die entstehenden Kosten für die notfallmäßige Türöffnung sowie eventuell auftretende Sachschäden werden dem Teilnehmer nicht erstattet und müssen von ihm getragen werden.

3.4. Es erfolgt eine Aufzeichnung sämtlicher Anrufe, die über die bei der Notrufzentrale von SENOBOX für den Teilnehmer registrierten Telefonnummern eingehen. Diese Aufzeichnung dient der Dokumentation des Gesprächsverlaufs zur Sicherstellung der Notfallleistung und wird ausschließlich im Bedarfsfall verwendet, um den Verlauf des Gesprächs zu rekonstruieren. Gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen werden die Aufzeichnungen gelöscht. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich sein Einverständnis zur zeitlich begrenzten Aufzeichnung der Kommunikation zwischen ihm und der Notrufzentrale im Falle eines Notrufs.

3.5. Die von SENOBOX im Rahmen des Vertrags erfassten Daten des Teilnehmers und der benannten Personen werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zur Erfüllung des Vertragszwecks gespeichert und genutzt. Diese erfassten Daten werden in elektronischer Form an den entsprechenden Kooperationspartner von SENOBOX weitergeleitet, der die Dienstleistungen von SENOBOX im Auftrag erbringt. Die Kooperationspartner speichern, verarbeiten und nutzen die Daten ebenfalls, soweit dies zur Erbringung der benötigten oder gewünschten Notfall- und/oder Service-Leistungen für den Teilnehmer erforderlich ist. Bei Bedarf werden Adressdaten, einschließlich Telefonnummern, an Dritte weitergegeben, sofern dies für die Leistungserbringung notwendig ist. Gesundheitsdaten werden nur im Notfall und bei speziellen Notfallsituationen telefonisch an die Leitstelle, den Hausarzt und die vom Teilnehmer benannten weiteren Personen weitergeleitet.

4. Sorgfaltsmaßstab & Haftung

4.1. Die Haftung von SENOBOX im Rahmen dieses Vertrages erstreckt sich grundlegend nur auf Schäden, die entweder (a) vorsätzlich oder grob fahrlässig von SENOBOX, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, oder (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, welche durch eine Pflichtverletzung von SENOBOX, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Des Weiteren haftet SENOBOX (c), wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann und darf (Kardinalpflicht).

4.2. In den Fällen gemäß Absatz 1, Buchstaben (a) und (b), haftet SENOBOX unbegrenzt in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens. Anderweitig ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, für diesen Vertragstyp typischen Schaden beschränkt.

4.3. In Fällen, die nicht unter 5.1 fallen, schließt der Anbieter unabhängig vom Rechtsgrund seine Haftung aus. Dies betrifft insbesondere Schäden, die durch den Einsatz von Rettungsdiensten (wie Polizei oder Feuerwehr) oder durch im Vertrag benannte Stellen oder Personen des Teilnehmers (wie Angehörige, Freunde, Bekannte, Nachbarn, Hausarzt) verursacht werden. Ebenso erstreckt sich dieser Ausschluss auf Schäden, die dem Teilnehmer durch Strom-, Telefonnetz- oder Breitbandanschlussstörungen, höhere Gewalt (wie Sturm, Gewitter, Hochwasser) oder den Wechsel des Telekommunikationsdienstleisters durch den Teilnehmer oder Verstöße des Teilnehmers gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 2.1.12 entstehen. SENOBOX weist darauf hin, dass Veränderungen und Schwankungen in der Empfangsqualität des Telekommunikationsnetzes (z. B. GSM, WIFI usw.) auftreten können, die außerhalb des Einflussbereichs von SENOBOX liegen und für die SENOBOX nicht haftet. In solchen Situationen kann es zu Einschränkungen der Notruffunktion kommen.

4.4. Falls SENOBOX infolge der in Abschnitt 5.3 aufgeführten Umstände Kosten entstehen, werden diese dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

4.5. Die Bestimmungen zur Haftung gemäß den vorangegangenen Absätzen 5.1 bis 5.3 erstrecken sich ebenso auf eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von SENOBOX.

4.6. Die zur Verfügung gestellte Hardware von SENOBOX erfüllt laut Angaben der Hersteller die zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden allgemein anerkannten technischen Standards. SENOBOX übernimmt keine Gewähr für neuere oder strengere Anforderungen.

4.7. SENOBOX gewährleistet nicht die Funktionsfähigkeit von Hard- und Software. Dennoch wird sich SENOBOX nach besten Kräften bemühen, die Infrastruktur/Dienstleistung im zumutbaren Rahmen aufrechtzuerhalten, um Unterbrechungen zu vermeiden.

4.8. Die vorstehenden Haftungsregelungen bleiben unberührt, wenn eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aufgrund der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt.

5. Vertragsabschluss und Widerrufsrecht

5.1. Die Vereinbarung zwischen SENOBOX und dem Teilnehmer kann schriftlich, online oder telefonisch erfolgen.

5.2. Wenn der Vertrag schriftlich abgeschlossen wird, stellt der Teilnehmer durch das Ausfüllen und Übermitteln des Bestellformulars ein bindendes Angebot für den Vertragsabschluss dar. SENOBOX hat das Recht, das Angebot des Teilnehmers durch Zusendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Versenden der bestellten Hardware anzunehmen.

5.3. Wenn ein Vertrag über das Internet abgeschlossen wird, gibt der Teilnehmer durch das Ausfüllen des Online-Bestellformulars und das Klicken auf den Button mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer sinngemäß identischen Aufschrift ein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss ab. SENOBOX behält sich das Recht vor, das Angebot des Teilnehmers durch Zusendung einer entsprechenden Annahmeerklärung oder durch Versenden der bestellten Hardware anzunehmen.

5.4. Ein Vertrag zwischen SENOBOX und dem Teilnehmer per Telefon kommt durch die mündliche Bestellung des Teilnehmers und die mündliche Bestätigung des Callcenter-Mitarbeiters von SENOBOX zustande.

5.5. SENBOX speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

5.6. Der Teilnehmer hat das Recht, seine Willenserklärung, die im Rahmen des Vertragsangebots abgegeben wurde, gemäß den folgenden Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, sofern der Teilnehmer als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gilt.

5.7. Wenn die Teilnahme am gebuchten Dienst wirksam widerrufen wird, hat der Teilnehmer die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von SENOBOX überlassene Hardware auf Wunsch von SENOBOX entweder auf dessen Kosten auf dem üblichen Postweg zurückzusenden oder von SENOBOX abholen zu lassen, nach vorheriger Absprache mit SENOBOX. Falls SENOBOX ein Retourenlabel bereitgestellt hat, sollte dieses genutzt werden. Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbracht wurden, ist der Teilnehmer verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des wirksamen Widerrufs erbrachten Dienstleistungen angemessen zu entgelten.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die

SENOBOX GmbH, Beim Eichhofe 4,  21244 Buchholz in der Nordheide,

Telefonnummer: 04105 149 749 0, Fax: 04105 149 749 3 E-Mail: info@senobox.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Um die Widerrufsfrist einzuhalten, genügt es, wenn Sie die Benachrichtigung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf dieser Frist versenden.

Die von uns bereitgestellte Hardware im Rahmen der Dienstleistung ist umgehend und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum des Widerrufs dieses Vertrags an uns, die SENOBOX, Beim Eichhofe 4, 21244 Buchholz in der Nordheide, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Hardware vor Ablauf der vierzehntägigen Frist versandt wird.

Sie haften lediglich für eine Wertminderung der Hardware, wenn diese auf einen Umgang mit der Hardware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich festgelegt, beträgt die Vertragslaufzeit standardmäßig 6 Monate. Eine automatische Verlängerung um jeweils einen (1) Monat erfolgt, sofern der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt wird.

6.2. Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, den Vertrag nur aus einem bedeutenden Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Ein solcher bedeutender Grund liegt beispielsweise für SENOBOX vor, wenn der Teilnehmer trotz Mahnung durch SENOBOX seinen Zahlungsverpflichtungen bezüglich des Nutzungsentgelts nicht nachkommt. Zur Wirksamkeit jeder Kündigung ist die Einhaltung der Schriftform oder der Textform (z. B. E-Mail) erforderlich.

7. Schlussbestimmung

7.1. Die getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien, wie im Vertrag und diesen AGB festgelegt, regeln die Beziehungen zwischen ihnen abschließend und umfassend.

7.2. Um Gültigkeit zu erlangen, müssen Änderungen, Ergänzungen und zusätzliche Absprachen zu diesem Vertrag schriftlich erfolgen. Dies gilt ebenfalls für eine Abänderung der Schriftformerfordernisse.

7.3. Anwendbares Recht und Rechtswahl:

7.3.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt, sofern es nicht dazu führt, dass dem Verbraucher der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

7.4. Salvatorische Klausel:

7.4.1. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar sein oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren oder sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

7.4.2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene Regelung zu vereinbaren. Diese Regelung soll dem am nächsten kommen, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke gekannt hätten.

7.4.3. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß oder Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß zu vereinbaren.

7.4.4. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese Ziffer keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist..

Stand: Dezember 2023