Pflegegrad 1: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Der Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit geringfügigen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit. Diese Personengruppe benötigt möglicherweise Hilfe bei einigen alltäglichen Aktivitäten, wie der Körperpflege oder der Ernährung. Unterstützende Maßnahmen können bereits zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen.

Was ist der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 beschreibt eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und ist der niedrigste von fünf Pflegegraden. Personen mit Pflegegrad 1 sind noch weitgehend selbstständig, benötigen jedoch in bestimmten Bereichen Unterstützung. Sie erhalten diesen Pflegegrad, wenn in Ihrem Pflegegutachten zwischen 12,5 und 27 Punkte für die Einschränkung Ihrer Selbstständigkeit festgestellt werden.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Personen mit Pflegegrad 1 haben Anspruch auf einige Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören:

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Unterstützung im Alltag.

Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.

Technische Pflegehilfsmittel: Zuschüsse für Hilfsmittel wie Hausnotrufsysteme.

Wohnraumanpassung: Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen wie Treppenlifte oder Badsanierungen.

Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige: Unterstützung und Schulung für pflegende Angehörige.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 1

Um den Pflegegrad 1 zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet Ihre Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Als Person mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.

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