Pflegegrad 5: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick

Was ist der Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad 5 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Personen mit Pflegegrad 5 benötigen rund um die Uhr intensive Pflege und Betreuung in nahezu allen Lebensbereichen. Der Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten 90 bis 100 Punkte ermittelt werden.

Leistungen bei Pflegegrad 5

Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:

Pflegegeld: Monatliche Geldleistung von 901 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.

Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Kurzzeitpflege: Zeitweise stationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Pflegehilfsmittel: Unterstützung für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.

Wohnraumanpassung: Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, wie z.B. Treppenlifte oder Badsanierungen.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 5

Um den Pflegegrad 5 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter bewertet den Grad der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Als Person mit Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.

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