Pflegegrad leicht erklärt!

Überblick über die fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Leichte Einschränkung

Pflegegrad 2:  Deutliche Einschränkung

Pflegegrad 3:  Schwere Einschränkung

Pflegegrad4: Schwerwiegende Einschränkung

Pflegegrad 5: Schwerwiegende Einschränkung de Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit geringfügigen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit. Diese Personengruppe benötigt möglicherweise Hilfe bei einigen alltäglichen Aktivitäten, wie der Körperpflege oder der Ernährung. Unterstützende Maßnahmen können bereits zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen.

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 2 handelt es sich um Personen, deren Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt ist. Sie benötigen in mehreren Bereichen regelmäßige Unterstützung, z.B. beim An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität. Hier ist eine intensivere Pflege erforderlich, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 2 handelt es sich um Personen, deren Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt ist. Sie benötigen in mehreren Bereichen regelmäßige Unterstützung, z.B. beim An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität. Hier ist eine intensivere Pflege erforderlich, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 bezieht sich auf Personen, deren Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist und die auf eine intensive, rund um die Uhr Pflege angewiesen sind. Sie benötigen Unterstützung bei nahezu allen täglichen Aktivitäten und sind häufig auf medizinische Betreuung angewiesen. Eine ganzheitliche Versorgung und Pflege ist unerlässlich, um ihre Lebensqualität zu verbessern.

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

Personen mit Pflegegrad 5 haben die schwersten Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre Selbstständigkeit. Sie sind auf eine besonders intensive Pflege und Betreuung angewiesen, oft auch bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Eine spezialisierte Versorgung und Betreuung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, ist entscheidend, um ihre Lebensqualität bestmöglich zu erhalten.

Pflegehilfsmittel bei uns bestellen –
schnell und unkompliziert!

Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die Sie monatlich bis zu 42 Euro kostenfrei bei uns beziehen können. So einfach geht’s:

  1. Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
  2. Füllen Sie unser Bestellformular aus – wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  3. Erhalten Sie Ihre Produkte direkt nach Hause geliefert

Bestellen Sie jetzt Ihre Pflegehilfsmittel und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!

Linksammlung für weiterführende Informationen:

Bundesgesundheitsministerium – Pflegehilfsmittel

Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung

Pflegegrad leicht erklärt!

Überblick über die fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Leichte Einschränkung

Pflegegrad 2:  Deutliche Einschränkung

Pflegegrad 3:  Schwere Einschränkung

Pflegegrad4: Schwerwiegende Einschränkung

Pflegegrad 5: Schwerwiegende Einschränkung de Selbstständigkeit mit erhöhtem Pflegebedarf

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Der Pflegegrad 1 betrifft Menschen mit geringfügigen Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit. Diese Personengruppe benötigt möglicherweise Hilfe bei einigen alltäglichen Aktivitäten, wie der Körperpflege oder der Ernährung. Unterstützende Maßnahmen können bereits zu einer Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen.

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 2 handelt es sich um Personen, deren Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt ist. Sie benötigen in mehreren Bereichen regelmäßige Unterstützung, z. B. beim An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität. Hier ist eine intensivere Pflege erforderlich, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Bei Pflegegrad 2 handelt es sich um Personen, deren Selbstständigkeit deutlich eingeschränkt ist. Sie benötigen in mehreren Bereichen regelmäßige Unterstützung, z. B. beim An- und Auskleiden, der Nahrungsaufnahme oder der Mobilität. Hier ist eine intensivere Pflege erforderlich, um ein eigenständiges Leben zu ermöglichen.

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4 bezieht sich auf Personen, deren Selbstständigkeit stark eingeschränkt ist und die auf eine intensive, rund um die Uhr Pflege angewiesen sind. Sie benötigen Unterstützung bei nahezu allen täglichen Aktivitäten und sind häufig auf medizinische Betreuung angewiesen. Eine ganzheitliche Versorgung und Pflege ist unerlässlich, um ihre Lebensqualität zu verbessern.

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen

Personen mit Pflegegrad 5 haben die schwersten Beeinträchtigungen in Bezug auf ihre Selbstständigkeit. Sie sind auf eine besonders intensive Pflege und Betreuung angewiesen, oft auch bei lebenserhaltenden Maßnahmen. Eine spezialisierte Versorgung und Betreuung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist, ist entscheidend, um ihre Lebensqualität bestmöglich zu erhalten.

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  1. Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
  2. Füllen Sie unser Bestellformular aus – wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  3. Erhalten Sie Ihre Produkte direkt nach Hause geliefert

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Linksammlung für weiterführende Informationen:

Bundesgesundheitsministerium – Pflegehilfsmittel

Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung