Pflegegrad 2: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick
Was ist der Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 beschreibt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag, sei es bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Der Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt werden.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:
Pflegegeld: Monatliche Geldleistung von 316 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Kurzzeitpflege: Zeitweise stationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Unterstützung für Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 2
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter bewertet den Grad der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Als Person mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.
Pflegehilfsmittel bei uns bestellen –
schnell und unkompliziert!
Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die Sie monatlich bis zu 40 Euro kostenfrei bei uns beziehen können. So einfach geht’s:
- Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
- Füllen Sie unser Bestellformular aus – wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
- Erhalten Sie Ihre Produkte direkt nach Hause geliefert
Bestellen Sie jetzt Ihre Pflegehilfsmittel und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!
Linksammlung für weiterführende Informationen:
Bundesgesundheitsministerium – Pflegehilfsmittel
Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung
Pflegegrad 2: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick
Was ist der Pflegegrad 2?
Der Pflegegrad 2 beschreibt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßige Unterstützung im Alltag, sei es bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Der Pflegegrad 2 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt werden.
Leistungen bei Pflegegrad 2
Personen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:
Pflegegeld: Monatliche Geldleistung von 316 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Kurzzeitpflege: Zeitweise stationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung: Unterstützung für Hilfsmittel und Umbaumaßnahmen.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 2
Um den Pflegegrad 2 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter bewertet den Grad der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Als Person mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.
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