Pflegegrad 4: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick

Was ist der Pflegegrad 4?

Der Pflegegrad 4 beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen mit Pflegegrad 4 benötigen umfassende Unterstützung in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens, sei es bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Der Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:

Pflegegeld: Monatliche Geldleistung von 728 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.

Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Kurzzeitpflege: Zeitweise stationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Pflegehilfsmittel: Unterstützung für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.

Wohnraumanpassung: Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, wie z.B. Treppenlifte oder Badsanierungen.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 4

Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter bewertet den Grad der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Als Person mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.

Pflegehilfsmittel bei uns bestellen –
schnell und unkompliziert!

Wir bieten Ihnen eine breite Auswahl an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die Sie monatlich bis zu 40 Euro kostenfrei bei uns beziehen können. So einfach geht’s:

  1. Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
  2. Füllen Sie unser Bestellformular aus – wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
  3. Erhalten Sie Ihre Produkte direkt nach Hause geliefert

Bestellen Sie jetzt Ihre Pflegehilfsmittel und erleichtern Sie sich den Pflegealltag!

Linksammlung für weiterführende Informationen:

Bundesgesundheitsministerium – Pflegehilfsmittel

Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung

Pflegegrad 4: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick

Was ist der Pflegegrad 4?

Der Pflegegrad 4 beschreibt eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen mit Pflegegrad 4 benötigen umfassende Unterstützung in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens, sei es bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Der Pflegegrad 4 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.

Leistungen bei Pflegegrad 4

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:

Pflegegeld: Monatliche Geldleistung von 728 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.

Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.

Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.

Kurzzeitpflege: Zeitweise stationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Pflegehilfsmittel: Unterstützung für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.

Wohnraumanpassung: Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, wie z.B. Treppenlifte oder Badsanierungen.

Voraussetzungen für den Pflegegrad 4

Um den Pflegegrad 4 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter bewertet den Grad der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Als Person mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.

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  1. Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1
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  3. Erhalten Sie Ihre Produkte direkt nach Hause geliefert

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Bundesgesundheitsministerium – Pflegehilfsmittel

Sozialgesetzbuch (SGB XI) – Elftes Buch, Soziale Pflegeversicherung