Pflegegrad 3: Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick
Was ist der Pflegegrad 3?
Der Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Personen mit Pflegegrad 3 benötigen erhebliche Unterstützung im Alltag, sei es bei der Körperpflege, der Mobilität oder der Haushaltsführung. Der Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn im Pflegegutachten zwischen 47,5 und unter 70 Punkte ermittelt werden.
Leistungen bei Pflegegrad 3
Personen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:
Pflegegeld: Monatliche Geldleistung von 545 Euro für die häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
Pflegesachleistungen: Professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste.
Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote.
Kurzzeitpflege: Zeitweise stationäre Pflege zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Pflegehilfsmittel: Unterstützung für den Kauf von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe.
Wohnraumanpassung: Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds, wie z.B. Treppenlifte oder Badsanierungen.
Voraussetzungen für den Pflegegrad 3
Um den Pflegegrad 3 zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Ein Gutachter bewertet den Grad der Selbstständigkeit in Bereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und mehr.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Als Person mit Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf bis zu 40 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einweghandschuhe. Diese Hilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten.
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